Fachkommissionen

Für die Vorbereitung besonderer Geschäfte werden Fachkommissionen eingesetzt. Zur Bearbeitung bundesrätlicher Verordnungen und von Richtlinien hat die EKAS gegenwärtig folgende ständige, auf bestimmte Gebiete spezialisierte Fachkommissionen:




In jeder dieser Fachkommissionen wirken ausgewiesene Spezialisten der zu bearbeitenden Gebiete und je mindestens ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der betroffenen Branchen mit. Je nach Arbeitsbereich werden auch Hersteller, Importeure, Händler und Anwender beigezogen.